Keine Haftung des Telefonanschlussinhabers für „Pay by Call-Verfahren”
Im am 06.04.2017 unter dem Az. III ZR 368/60 entschiedenen Verfahren des Bundesgerichtshofs wies dieser eine Klage eines Computerspieleherstellers auf Zahlung für Spiele-Downloads ab. Der dreizehnjährige Sohn der Telefonanschlussinhaberin nahm zunächst an einem kostenlosen Computerspiel teil. In dessen Verlauf konnte