Das Baurecht teilt sich auf in das öffentliche und das private Baurecht. Die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes im privaten Baurecht in der Stadt Bad Neustadt und im Landkreis Rhön-Grabfeld, Bad Kissingen und Main-Spessart besteht darin, den Kunden vor und bei Bauvorhaben umfassend zu beraten und gegebenenfalls in einem Gerichtsprozess zu vertreten. Im öffentlichen Baurecht besteht die anwaltliche Tätigkeit darin, die öffentlichen Bauvorschriften zu überprüfen im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben der Mandanten. Im Wesentlichen wird anwaltlicher Rat nachgefragt, welche Art von Werkvertrag überhaupt abgeschlossen wurde und ob die VOB/B oder das Werkvertragsrecht des BGB Anwendung findet. Im öffentlichen Baurecht ist Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit die Kundenunterstützung im Baugenehmigungsverfahren und im Widerspruchs – und Klageverfahren gegen Bescheide der Bauverwaltung.
Wir vertreten und beraten Sie im
zivilen Baurecht
– Bauvertragsrecht nach BGB
– Bauvertragsrecht nach VOB
– Bauabnahme
– Behinderung – Verzögerung – Unterbrechung
– Gewährleistung und Mangelbeseitigung
– Werklohnansprüche
und auch im
öffentlichen Baurecht
– Bauplanungsverfahren
– Baugenehmigungsverfahren
– Widerspruchs- und Klageverfahren
Ansprechpartner
RA Dirk E. Brosge
Unverbindliche Anfrage unter:
Tel: 09771-7017
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