Zivilrecht

Allgemeines Zivilrecht ist der Oberbegriff der rechtlichen Regelungen, die die Rechtsverhältnisse zwischen Verbrauchern, zwischen Unternehmern und zwischen Verbrauchern und Unternehmern regelt. Man spricht hier auch vom Privatrecht und ist der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit der Kanzlei. Einige Leistungsschwerpunkte der Rechtsanwaltskanzlei werden weiter unten im Einzelnen erläutert. Ein im Zivilrecht tätiger Rechtsanwalt bzw. eine im Zivilrecht tätige Rechtsanwältin befasst sich mit dem Abschluss und der Durchsetzung von Kaufverträgen, Werkverträgen, Miet- und Pachtverträgen, mit Wohnungseigentums- und Nachbarrecht sowie mit Versicherungs- und Darlehensrecht. Die anwaltliche Vorgehensweise ist zunächst der Versuch der außerprozessualen gütlichen Einigung. Erst wenn diese nicht erreicht werden kann, ist es anwaltliche Pflicht mit dem Mandanten zu beraten, ob die Ansprüche erfolgreich gerichtlich durchgesetzt werden können. Hierbei ist auch aus anwaltlicher Sicht die Erfolgsaussicht einer möglichen Zwangsvollstreckung zu berücksichtigen.

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Situationen:

– Darlehensrecht
– Forderungsbeitreibung / Inkasso
– Kaufrecht
– Miet- und Pachtrecht
– Wohneigentumsrecht
– Nachbarrecht
– Werkvertragsrecht
– Versicherungsrecht

AnsprechpartnerRechtsanwalt Brosge Bad Neustadt
RA Dirk E. Brosge

Unverbindliche Anfrage unter:
Tel: 09771-7017
Kontaktformular