Kürzung von in Vollzeit erworbener Urlaubsansprüche ist bei Wechsel in Teilzeit nicht möglich
Der im öffentlichen Dienst beschäftigte Kläger wechselte zum 15.07.2010 in eine Teilzeittätigkeit und arbeitete nicht mehr an 5, sondern nur noch an 4 Tagen in der Woche. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet unter anderem § 26 TVöD Anwendung, der