Heckenhöhe bei Grundstücken in Hanglage
Urteil vom 2. Juni 2017- V ZR 230/16 Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass bei einer Grenzbepflanzung eines Grundstücks, das tiefer liegt als das Nachbargrundstück, die nach den nachbarrechtlichen Vorschriften (hier: Art. 47 Abs. 1 BayAGBGB) zulässige Pflanzenwuchshöhe von dem