EuGH zur durchschnittlichen Wochenarbeitszeit und Mindestruhezeit

Aufgrund einer Verbandsklage griechischer Ärzte hatte sich der Europäische Gerichtshof mit der Wochenarbeitszeit und den Mindestruhezeiten angestellter Ärzte zu beschäftigen. Das Urteil des EuGH in dem Verfahren C-180/14 erging am 23.12.2015. Es stellt klar, dass in allen Mitgliedsstaaten die Richtlinie über die Arbeitszeitgestaltung (RL 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.11.2003) gilt. Mit diesem Urteil wird deutlich gemacht, dass wöchentliche Arbeitszeiten von im Durchschnitt 60 oder mehr Stunden unzulässig sind. Dies gilt auch für eine durchgehende Arbeitszeit von 32 Stunden. Das Gericht betonte, dass die oben genannte Richtlinie die Mitgliedstaaten daher verpflichtet, eine Höchstgrenze von 48 Stunden für die durchschnittliche Wochenarbeitszeit einschließlich Überstunden vorzusehen. Klargestellt wird, dass durch angeordnete und durchgeführte Bereitschaftsdienste die Höchstgrenze von 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden darf. Für unvereinbar mit europäischem Unionsrecht erklärte das Gericht auch, wenn sich an einen normalen Dienst unmittelbar eine Bereitschaft anschließe mit der Folge, dass ein Arzt über 24 Stunden hinaus in Folge und sogar bis zu 32 Stunden arbeite. Dieses dann, wenn unmittelbar nach der Bereitschaft ein neuer normaler Dienst beginnt. Regulär sieht die Richtlinie eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden durchschnittlich vor und pro 24-Stunden-Zeitraum muss eine Mindestruhezeit von 11 zusammenhängenden Stunden und pro 7-Tages-Zeitraum eine kontinuierliche Mindestruhezeit von 24 Stunden zuzüglich der täglichen Ruhezeit von 11 Stunden vor. Abweichungen für einzelne Berufsgruppen sind nach Art. 17 der Richtlinie möglich, wenn gleichwertige Ausgleichsruhezeiten oder, falls dieses nicht möglich ist, ein angemessener Schutz vorgesehen ist. Die Ausgleichsruhezeiten müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der verlängerten Arbeitszeit stehen.

EuGH zur durchschnittlichen Wochenarbeitszeit und Mindestruhezeit
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