Mieterhöhung auch bei Wohnflächenabweichung nur unter Beachtung der Kappungsgrenze
Der Bundesgerichtshof hat am 18.11.2015 – unter teilweiser Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung – entschieden, dass eine Mieterhöhung nach § 558 BGB auf der Basis der tatsächlichen Wohnfläche zu erfolgen hat, unabhängig davon, ob im Mietvertrag eine abweichende Wohnfläche angegeben und