Quotenabgeltungsklauseln in Mietverträgen unwirksam
Brosge & Schmitt 22.06.2015 In vielen – auch standardisierten – Mietverträgen ist vereinbart, dass der Mieter sich bei Beendigung des Mietverhältnisses quotenmäßig an den Schönheitsreparaturen finanziell zu beteiligen hat, wenn aktuell im Zeitpunkt des Auszuges keine Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssen,